Kurz gesagt: Bei einer Lieferung aus Japan nach Deutschland oder Österreich rechnet orosy die Produkte und den internationalen Versand ab – Produktkosten + Versand = Ihr Rechnungsbetrag. Die Einfuhrabgaben, also Zölle und Einfuhrumsatzsteuer, sowie die Zollabfertigung liegen in Ihrer Verantwortung und sind von unseren Preisen getrennt: Die Lieferbedingung ist DAP, und damit ist der Käufer der Importeur. Wie hoch die Abgaben für eine bestimmte Ware ausfallen, legt die Zollverwaltung Ihres Landes fest; wir sagen Ihnen, welche Posten über orosy abgerechnet werden und welche auf Ihrer Seite anfallen.
Wer nach Zoll und Einfuhrumsatzsteuer bei Waren aus Japan sucht, landet meist bei einer Prozentrechnung. Das ist für einen Händler, der einkaufen will, die zweite Frage. Die erste lautet: Welche Posten erscheinen auf welcher Rechnung, und an welcher Stelle des Ablaufs tauchen sie auf? Wer das vor der ersten Bestellung sortiert hat, kalkuliert nicht mit einer Zahl, die sich später verschiebt.
Dieser Artikel beschreibt die Aufteilung für eine Bestellung über orosy. Er nennt bewusst keine Abgabensätze und keine Beträge: Was eine konkrete Sendung kostet, hängt von der Einordnung der Ware und vom Zollwert ab; verbindliche Auskunft geben Ihnen die Zollverwaltung und Ihre steuerliche Beratung. Was wir Ihnen genau sagen können, ist die Rollenverteilung.
Wer bei einer Bestellung aus Japan welche Rolle hat
Bei einer Bestellung mit Lieferung nach Deutschland oder Österreich organisiert orosy den internationalen Versand aus Japan. Die Ware geht an einen Geschäftsstandort Ihres Unternehmens: Geschäft, Lager oder Büro. Ein Einkaufsagent, ein Importeur dazwischen oder eine Empfangsstelle in Japan ist dafür nicht nötig.
Drei Beteiligte haben dabei klar getrennte Aufgaben.
orosy nimmt Ihre Bestellung entgegen, organisiert den Versand und stellt die Rechnung. Abgerechnet werden die Produkte und der internationale Versand, in japanischen Yen, mit einer qualifizierten Rechnung nach dem japanischen Rechnungssystem.
Sie sind Käufer und zugleich Importeur. Die Lieferbedingung ist Incoterms DAP: Der Käufer ist der Importeur, und die Einfuhrabgaben sowie die Zollabfertigung im Bestimmungsland liegen in seiner Verantwortung. orosy sagt das vor der Bestellung an drei Stellen – auf der Startseite, in den häufigen Fragen und in den Nutzungsbedingungen (Artikel 9).
Die Zollverwaltung Ihres Landes setzt fest, welche Einfuhrabgaben für die Sendung anfallen, und erhebt sie. Diese Stelle entscheidet über die Höhe – nicht orosy und nicht der Versanddienstleister.
Diese Aufteilung ist keine Besonderheit von orosy, sondern die Folge der Lieferbedingung. Praktisch bedeutet sie: Die Rechnung von orosy ist für die Posten vollständig, die orosy abrechnet; sie deckt aber nicht alles ab, was dieser Einkauf Sie kostet. Was bei der Einfuhr hinzukommt, kommt auf Ihrer Seite hinzu.
Was orosy abrechnet, und was bei der Einfuhr bei Ihnen anfällt
Die Formel auf unserer Seite ist kurz: Produktkosten + Versand = Ihr Rechnungsbetrag. Es gibt keine Einrichtungsgebühr und keine Monatsgebühr; Registrierung und Nutzung sind kostenfrei. Berechnet wird nur die Menge, die tatsächlich gesichert und versendet wird: Wenn Sie fünf Stück bestellen und nur vier gesichert werden können, zahlen Sie für vier.
| Posten | Wer rechnet ab | Wann er anfällt |
|---|---|---|
| Warenwert der bestellten Produkte | orosy | Mit der Bestätigung der Bestellung, nachdem der Bestand gesichert ist |
| Internationaler Versand aus Japan | orosy | Nach der Bestellung, sobald die tatsächlichen Kosten berechnet sind |
| Zölle | Die Zollverwaltung Ihres Landes, über die Einfuhranmeldung | Bei der Einfuhr |
| Einfuhrumsatzsteuer | Dieselbe Stelle, im Rahmen der Einfuhr | Bei der Einfuhr |
| Örtliche Gebühren im Zusammenhang mit der Einfuhr | Die Stelle, die sie erhebt | Bei der Einfuhr |
Zwei Zeilen dieser Tabelle gehören zu orosy, drei nicht. Die Einfuhrabgaben – Zölle und Einfuhrumsatzsteuer – trägt der Käufer, und sie sind von unseren Preisen getrennt. Deshalb steht auf der Rechnung von orosy auch keine Position dafür; sie würde eine Höhe behaupten, die an dieser Stelle noch niemand kennt.
Für die Kalkulation heißt das: Kalkulieren Sie Ihren Verkaufspreis nicht auf Basis des Rechnungsbetrags von orosy, sondern auf Basis des Rechnungsbetrags zuzüglich der Kosten, die bei der Einfuhr auf Ihrer Seite anfallen. Bei der ersten Bestellung lohnt es sich, diese zweite Position einmal mit Ihrer steuerlichen Beratung durchzusprechen, statt sie zu überschlagen.
Der Richtwert im Warenkorb und die tatsächlichen Versandkosten
Vor der Bestellung zeigt der Warenkorb einen unverbindlichen Richtwert für den internationalen Versand, nur zu Ihrer Information. Die tatsächlichen Versandkosten werden danach berechnet und Ihnen in Rechnung gestellt; sie können vom Richtwert abweichen.
Der Grund ist nüchtern: Was der Versand kostet, richtet sich nach Gewicht, Volumen und Lieferweg der konkreten Sendung, und diese Angaben stehen erst fest, wenn die Positionen zusammengestellt und der Bestand gesichert ist. Ein Wert, der vor der Bestellung im Warenkorb steht, kann deshalb eine Orientierung sein, aber keine Zusage.
Der Richtwert bezieht sich nur auf den internationalen Versand. Was bei der Einfuhr anfällt, setzt die Zollverwaltung fest, und zwar nach der Bestellung.
Ein Hinweis, der bei der ersten Bestellung Geld spart: Je mehr Positionen Sie in einer Bestellung zusammenfassen, desto niedriger fällt der Richtwert je Stück aus, weil sich der internationale Versand auf mehr Ware verteilt. Es lohnt sich deshalb, eine größere Bestellung einmal durchzurechnen, statt die Ware auf mehrere kleine Bestellungen zu verteilen. An den Großhandelskonditionen ändert das nichts: Die Bestelleinheit jedes Produkts und, falls für die Liefergruppe festgelegt, der Mindestbestellwert gelten unverändert; beide stehen auf der Produktseite und im Warenkorb.
Wer die Einfuhr anmeldet, und wo die Höhe der Abgaben festgelegt wird
In der Regel gibt die Einfuhranmeldung ab, wer die Ware einführt – bei einer Lieferung nach DAP also Ihr Unternehmen, entweder selbst oder durch einen Dienstleister in Ihrem Auftrag. Im Bestimmungsland können außerdem zusätzliche Zollanmeldungen oder Unterlagen erforderlich sein; die Nutzungsbedingungen (Artikel 9) ordnen die Einhaltung der Einfuhrvorschriften und die dafür nötigen Unterlagen Ihrer Seite zu. Was genau verlangt wird, hängt von der Ware ab.
Für Bestellungen mit Lieferung in die EU geben Sie im Warenkorb die EORI-Nummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) Ihres Unternehmens ein; welche der beiden Nummern für Ihren Fall die richtige ist und wo sie im Ablauf verlangt wird, behandelt EORI-Nummer oder USt-IdNr.? So bestellen Sie aus Japan in die EU.
Die Höhe der Abgaben entscheidet sich an Punkten, die nicht bei orosy liegen. Keinen von ihnen legt orosy fest – genau deshalb kann auf der Rechnung von orosy keine Position dafür stehen. Die folgende Tabelle sagt, wo Sie jeweils nachsehen.
| Worauf es ankommt | Wer das festlegt | Wo Sie nachsehen |
|---|---|---|
| Die Einordnung der Ware in den Zolltarif | Die Zollverwaltung | zoll.de, Thema „Zolltarif“ |
| Der Zollwert, auf den die Abgaben berechnet werden | Die Zollverwaltung | zoll.de, Thema „Zollwert“ |
| Die Erhebung der Abgaben | Die Zollverwaltung | zoll.de, Thema „Abgabenerhebung“ |
| Die Einfuhranmeldung | Sie als Importeur oder ein Dienstleister in Ihrem Auftrag | zoll.de, Thema „Zollanmeldung“ |
Die Spalte rechts nennt die deutschen Seiten. Für Österreich finden Sie die entsprechenden Seiten beim Bundesministerium für Finanzen (siehe unten).
Für Deutschland führt die Zollverwaltung diese Themen auf ihrer Übersichtsseite Zölle zusammen; dort stehen unter anderem Zolltarif, Zollwert, Zollanmeldung, Abgabenerhebung und die EORI-Nummer. Für Österreich sammelt das Bundesministerium für Finanzen die entsprechenden Seiten unter Zoll, darunter die Bereiche „Für Unternehmen“, „Internethandel (Fernverkauf)“ und „Zollauskünfte“.
Wir geben hier bewusst keine Abgabensätze und keine Beträge wieder. Eine Zahl, die im Einzelfall nicht stimmt, ist für Ihre Kalkulation schädlicher als keine Zahl. Was orosy Ihnen zusagen kann, ist die Grenze: Produkte und internationaler Versand werden über orosy abgerechnet; die Einfuhrabgaben trägt der Käufer, und die verbindliche Auskunft dazu kommt von der Zollverwaltung und Ihrer steuerlichen Beratung.
Empfang an einem Geschäftsstandort in Japan: der andere Weg
Es gibt einen zweiten Weg, und er verändert die Aufteilung. Wenn Ihr Unternehmen in Japan eine Empfangsstelle hat – ein Partnerlager, ein Logistikunternehmen oder ein eigenes Büro –, können Sie diese Adresse angeben und den Weitertransport selbst organisieren. In beiden Fällen muss die Lieferadresse ein Geschäftsstandort sein.
| Worum es geht | Lieferung nach Deutschland oder Österreich | Empfang an einem Geschäftsstandort in Japan |
|---|---|---|
| Versand aus Japan | orosy organisiert den internationalen Versand | orosy liefert an Ihre Adresse in Japan |
| Auswahl im Katalog | über 90.000 Produkte, aus drei Kategorien (Messung vom 14. Oktober 2026) | der gesamte Katalog mit rund 200.000 Produkten |
| Einfuhr in Ihr Land | Ihr Unternehmen ist der Importeur | Erst, wenn Sie die Ware selbst aus Japan weiterversenden |
| Lieferadresse | Geschäft, Lager oder Büro | Geschäft, Lager oder Büro |
Für die Lieferung nach Deutschland und Österreich sind heute drei Kategorien freigegeben: Schreibwaren & Büro, Bekleidung für Erwachsene sowie Küche & Tisch. Nicht ins Ausland gehen Kinder- und Babybekleidung, Flüssigkeiten und Sprays wie Reinigungsmittel, Alkohol oder Öle sowie Produkte, die für den Export noch nicht eingestuft sind, etwa Lebensmittel und Kosmetik. Wenn Sie ein Lieferland festlegen, zeigen Suche und Warenkorb nur die Produkte, die dorthin versendet werden können – Sie müssen die Freigabe also nicht selbst nachhalten. Wir geben nach und nach weitere Produkte für den internationalen Versand frei.
Der Weg über Japan ist deshalb keine Abkürzung an der Einfuhr vorbei, sondern eine Verschiebung: Die Aufgaben rund um die Einfuhr bleiben bei Ihnen, nur treten sie an einer anderen Stelle und zu einem anderen Zeitpunkt auf. Die größere Auswahl kann der Grund sein, diesen Weg trotz des Mehraufwands zu wählen.
Geschäftlicher Einkauf und Einkauf für den Eigenbedarf
Ein großer Teil der Hinweise zur Einfuhr aus Japan ist für Privatpersonen geschrieben: für die Bestellung im Onlineshop für sich selbst oder für das, was im Gepäck aus dem Urlaub mitkommt. Dort gelten eigene Bedingungen; dieser Artikel beschreibt den anderen Fall.
Bei orosy registrieren können sich Unternehmen, die Waren zum Wiederverkauf einkaufen – Kapitalgesellschaft oder Einzelunternehmen. Dafür brauchen Sie die URL der Website, über die Ihr Unternehmen verkauft; ohne eigene Website genügt auch eine Shopseite auf einer Verkaufsplattform oder ein geschäftliches Social-Media-Konto. Diese URL ist Pflicht, weil die Unternehmensprüfung darauf aufbaut. Für den Einkauf für den Eigenbedarf ist orosy nicht gedacht.
Wenn Sie den privaten Fall nachlesen möchten, finden Sie die Hinweise der Zollverwaltung zu Post- und Kuriersendungen und Internetbestellungen im Bereich für Privatpersonen. Die dort genannten Bedingungen geben wir hier nicht wieder, weil sie für den Einkauf zum Wiederverkauf nicht der maßgebliche Fall sind.
Was orosy ist: ein Konto, ein Warenkorb, eine Rechnung
Die Einkaufsplattform von orosy stellt mehrere japanische Lieferanten hinter einen Katalog und einen Warenkorb: von der Suche über die Bestellung bis zur Rechnung. orosy übernimmt die Kontoeröffnung und die Verhandlungen bei jedem Lieferanten, deshalb ergibt ein Warenkorb aus mehreren Quellen eine Bestellung.
Die Registrierung erfolgt online, und vor Ihrer ersten Bestellung findet die Unternehmensprüfung statt. Passt die Domain Ihrer registrierten E-Mail-Adresse zu Ihrer Unternehmenswebsite oder steht die registrierte Adresse auf der Website, läuft die Prüfung automatisch, und die meisten Konten werden innerhalb von etwa 10 Minuten freigegeben. Andernfalls prüft unser Team Ihr Unternehmen, und Sie erhalten in der Regel innerhalb von 12 Stunden eine Antwort per E-Mail. Solange die Prüfung läuft, können Sie im Testmodus mit Demodaten den ganzen Weg von der Suche bis zur Bestellung durchspielen; dabei wird kein Lieferant benachrichtigt, nichts versendet und nichts belastet. Für die Registrierung und die Prüfung brauchen Sie keine Kreditkarte; für eine echte Bestellung im Livemodus muss eine Karte hinterlegt sein.
Bestellen können Sie über die Oberfläche, über einen MCP-fähigen KI-Client (z. B. Claude Code) oder über die API – mit demselben Katalog und demselben Warenkorb. Welcher Weg zu welchem Betrieb passt, vergleicht Drei Wege, bei japanischen Lieferanten einzukaufen; wie ein Händler aus Deutschland diesen Ablauf in vier Tagen durchlaufen hat, beschreibt Japanischer Großhandel per KI. Angaben zum Unternehmen, zur Anschrift und zur Vertretung finden Sie im Impressum.
FAQ
Wer ist bei einer Lieferung aus Japan nach Deutschland oder Österreich der Importeur?
Ihr Unternehmen. orosy organisiert den internationalen Versand und liefert an einen Geschäftsstandort, den Sie angeben; die Einfuhr in Ihr Land läuft auf Ihren Namen. Die Lieferbedingung ist Incoterms DAP, und damit ist der Käufer der Importeur: Die Einfuhrabgaben, also Zölle und Einfuhrumsatzsteuer, sowie die Zollabfertigung liegen in Ihrer Verantwortung und sind von unseren Preisen getrennt. Vor der Bestellung steht das auf der Startseite, in den häufigen Fragen und in den Nutzungsbedingungen (Artikel 9).
Welche Posten rechnet orosy ab?
Die bestellten Produkte und den internationalen Versand: Produktkosten + Versand = Ihr Rechnungsbetrag. Berechnet wird nur die Menge, die tatsächlich gesichert und versendet wird. orosy stellt qualifizierte Rechnungen nach dem japanischen Rechnungssystem aus, die Preise sind in japanischen Yen ausgewiesen. Was bei der Einfuhr in Ihrem Land anfällt, setzt die dortige Zollverwaltung fest; über orosy wird es nicht abgerechnet.
Warum weicht der Richtwert im Warenkorb von den tatsächlichen Versandkosten ab?
Der internationale Versand richtet sich nach Gewicht, Volumen und Lieferweg der konkreten Sendung, und diese Angaben stehen erst fest, wenn die Bestellung zusammengestellt und der Bestand gesichert ist. Vor der Bestellung zeigt der Warenkorb deshalb einen unverbindlichen Richtwert, nur zu Ihrer Information. Die tatsächlichen Versandkosten werden danach berechnet und Ihnen in Rechnung gestellt; sie können vom Richtwert abweichen. Rechnen Sie Ihre Kalkulation gegen die tatsächlichen Kosten, nicht gegen den Richtwert.
Senkt eine größere Bestellung den Richtwert für den Versand je Stück?
Ja. Je mehr Positionen Sie in einer Bestellung zusammenfassen, desto niedriger fällt der Richtwert je Stück aus, weil sich der internationale Versand auf mehr Ware verteilt. An den Großhandelskonditionen ändert das nichts: Die Bestelleinheit jedes Produkts und, falls für die Liefergruppe festgelegt, der Mindestbestellwert gelten unverändert.
Können bei der Einfuhr zusätzliche Unterlagen verlangt werden?
Ja, das ist möglich. Im Bestimmungsland können zusätzliche Zollanmeldungen oder Unterlagen erforderlich sein, und die Nutzungsbedingungen (Artikel 9) ordnen die Einhaltung der Einfuhrvorschriften und die dafür nötigen Unterlagen Ihrer Seite zu. Was für Ihre Ware verlangt wird, sagt Ihnen verbindlich die Zollverwaltung Ihres Landes, nicht orosy. Planen Sie diesen Schritt deshalb vor der ersten echten Bestellung ein und nicht erst, wenn die Sendung unterwegs ist.
Entsteht eine Einfuhr, wenn ich die Ware an einem Geschäftsstandort in Japan empfange?
Mit der Bestellung bei orosy nicht. In diesem Fall liefert orosy an die Adresse in Japan, die Sie angeben – ein Partnerlager, ein Logistikunternehmen oder ein eigenes Büro –, und den Weitertransport organisieren Sie selbst. Die Einfuhr in Ihr Land kommt erst in dem Moment ins Spiel, in dem Sie die Ware selbst aus Japan weiterversenden. Dafür steht Ihnen der gesamte Katalog mit rund 200.000 Produkten zur Verfügung.